Strafrecht
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Beschreibung Gesamte Buchaufnahme |
Preis EUR |
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Land-Recht, Der Fürstenthummer und Landen Der Marggraffschafften Baaden und Hachberg, Landgraffschafft Sausenberg, und Herrschafft Rötteln, Badenweiler, Lahr und Mahlberg [et]c. Jn Sieben Theil verfasset. Mit Gnädigstem Consens von neuem wider auffgelegt, und zum Druck befördert. 7 Teile in 1 Band. Durlach, Theodor Hecht 1710. 4° (32 x 19,5 cm.). [2] Bl., 358 S., [7] Bl. mit Holzschnitt-Wappen auf dem Titelblatt und einigen Vignetten im Text. Pergamentband der Zeit mit 2 Messing-Schließen.
VD18 11064439. – Unveränderte Neuausgabe des Landrechts für Baden-Durlach von 1654. – Enthält vor allem Zivilprozeßrecht, Privatrecht und (in Teil VII) Strafrecht. – „Das Badische Landrecht von 1622 wurde auf Initiative von Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach für die während der oberbadischen Okkupation zeitweise vereinigten Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden entworfen und erstmals 1622 gedruckt. Aufgrund der Wirren des Dreißigjährigen Krieges wurde es aber erst 1654 und nur für die Baden-Durlach in Kraft gesetzt und wurde offiziell erst abgelöst durch das badische Landrecht von 1810. Als Georg Friedrich 1604, nach dem Tode seines Bruders Ernst Friedrich, die Herrschaft über die beiden badischen Markgrafschaften übernahm, war er entschlossen das Land dauerhaft zu vereinigen. Diesem Zwecke sollte auch die Schaffung eines gemeinsamen Rechts dienen“ (Wikipedia). – Kapital mit kl. Fehlstelle, Einband stärker braunfleckig, vorderes Innengelenk angeplatzt, durchgehend gleichmäßig gebräunt, gutes Exemplar. Schlagwörter: Badenia, Durlach, Strafrecht, Zivilrecht |
350,-- | ![]() |
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Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey- Uibertretungen. 2 Teile in 1 Band. Wien, Thomas Edler v. Trattner 1803. 8°. [8] Bl., 326 S., [3] Bll.; 216 S., [2] Bl. mit Wappen-Holzschnitt auf dem Titelblatt und 1 gefalt. Tabelle. Pappband der Zeit mit Rückenschild.
Hellbling S. 336. Slg. Mayer 2720. Seemann 4516. Stubenrauch 1387. – Erste Ausgabe. Der erste Teil stammt hauptsächlich von Haan und Zeiller, der zweite wurde von Sonnenfels redigiert. – „Das auf Anordnung Leopolds II. ausgearbeitete neue Strafgesetz wurde 1796 zuerst in Westgalizien und nach Begutachtung durch verschiedene Länderkommissionen sowie Überprüfung durch die Hofkommission mit Patent vom 3. September 1803 in sämtlichen deutschen Erblanden in Kraft gesetzt“ (Hellbling). – Das Werk galt seinerzeit als legislatorische Meisterleistung. – Einband schwach braunfleckig, nur vereinzelt leicht braunfleckig, sehr gutes Exemplar. Schlagwörter: Austriaca, Gesetzbuch, Österreich, Strafrecht |
140,-- | ![]() |
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Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey- Uibertretungen. 2 Teile in 1 Band. Graz, Joh(ann) Andreas Kienreich 1804. 8°. [8] Bl., 326 S., [3] Bll.; 216 S., [2] Bl. mit Wappen-Holzschnitt auf dem Titelblatt und 1 gefalt. Tabelle. Pappband der Zeit.
Vgl. Hellbling S. 336. Slg. Mayer 2720. Seemann 4516. Stubenrauch 1387. – Zweite Ausgabe; die erste Ausgabe erschien 1803 bei Trattner in Wien. Der erste Teil stammt hauptsächlich von Haan und Zeiller, der zweite wurde von Sonnenfels redigiert. – „Das auf Anordnung Leopolds II. ausgearbeitete neue Strafgesetz wurde 1796 zuerst in Westgalizien und nach Begutachtung durch verschiedene Länderkommissionen sowie Überprüfung durch die Hofkommission mit Patent vom 3. September 1803 in sämtlichen deutschen Erblanden in Kraft gesetzt“ (Hellbling). – Das Werk galt seinerzeit als legislatorische Meisterleistung. – Einband etwas braunfleckig, vorderes Gelenk angeplatzt, nur vereinzelt leicht braunfleckig, gutes Exemplar. Schlagwörter: Austriaca, Gesetzbuch, Österreich, Strafrecht |
80,-- | ![]() |
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Allgemeine Polizeyverordnung für die Gräflich-Schönbornischen Unterthanen. Würzburg, Nitribitt 1779. 8°. 114, (10) S. Mod. Halbleder mit blindgepr. Rückentitel.
Einband u. Vorsätze erneuert, Titel u. das letzte Blatt im Rand mit hinterlegten Fraßsspuren, bis ca. S. 18 Ränder auch mit Fraßspuren u. etwas angeschmutzt, sonst gut erhalten. Schlagwörter: Gesetz, Polizei, Strafrecht |
80,-- | ![]() |
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Vorentwurf zu einem Strafgesetzbuch für das kaiserlich japanische Reich. Übersetzt von Assatoro Okada. Berlin, J. Guttentag 1899. 8°. 53 S. OBr. (Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, hrsg. von der Redaktion der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 14).
Erste Ausgabe, sehr selten. – Erschien als Anhang zu den Mitteilungen der Internationalen kriminalistischen Vereinigung. 8. Band, Heft 2. Berlin, ebda. 1900. – „Das Bedürfnis nach einer Revision des geltenden japanischen Strafgesetzbuches vom 1. Januar 1882 machte sich schon bald nach seinen Inkrafttreten geltend. Als Hauptmängel ergaben sich die Enge Strafrahmen und die Unklarheit vieler Verbrechensdefinitionen, welche zu unerfreulichen Ungleichmässigkeiten und Schwankungen in der Rechtssprechung führte“ (A. Okada). – Umschlag etwas angestaubt, sehr gutes Exemplar. Schlagwörter: Japan, Strafrecht |
120,-- | ![]() |
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Hauser – Meyer, Julius. Authentische Mittheilungen über Caspar Hauser. Mit Genehmigung der K. Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern zum ersten Male aus den Gerichts- und Administrativ-Acten zusammengestellt und mit Anmerkungen versehen. Ansbach, Seybold 1872. 8°. XII, 611 S. Mod. Hln. mit goldgepr. Rückentitel.
ADB XI, 91. Peitler-Ley 257. – Erste Ausgabe. – Die von Meyer (Sohn eines Lehrers Hausers) verfaßte Schrift tritt der Theorie entgegen, daß Kasper Hauser ein Prinz gewesen sei, sondern hält ihn für einen Betrüger. – St.a.T., stellenweise etwas stockfl. u. gebräunt. Schlagwörter: Badenia, Kaspar Hauser, Kriminalfall, Strafrecht |
90,-- | ![]() |
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