Kirchenrecht
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Beschreibung Gesamte Buchaufnahme |
Preis EUR |
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| Sprenger, Jakob und Heinrich Institoris (Kramer). Der Hexenhammer. Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J. W. R. Schmidt. (Unveraenderter reprografischer Nachdruck der 1. Auflage in 3 Teilen, Berlin, Barsdorf, 1906). 3 Teile in 1 Band. Darmstadt, Wissenschaftl. Buchges, 1980. XLVII, 247 S. Orig.-Leinenband mit goldgepr. Rücken- und Deckeltitel.
Nachdruck der ersten deutschen Ausgabe des „Malleus maleficarum“. – Die erste Ausgabe erschien 1486 in Speyer und bis Ende des 17. Jahrhunderts erschienen 29 Auflagen. – „Kramers Werk fand zunächst offiziell weder kirchliche noch weltliche Anerkennung. Zwar hatte er seinem Buch die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus vorangestellt, doch der Canon episcopi, ein auf unbekannte Vorlage zurückgehendes kirchenrechtliches Dokument, das zur Zeit der Abfassung des Hexenhammers bereits über 500 Jahre alt war und Eingang in die bedeutendsten Sammlungen des Kirchenrechts gefunden hatte, verurteilte vielmehr den Glauben an Hexenflüge in Gefolgschaft heidnischer Göttinnen als Einbildung teuflischen Ursprungs und Häresie. Viele Juristen und Theologen hielten an dieser Überzeugung fest, Humanisten wie Erasmus von Rotterdam und Willibald Pirckheimer machten sich öffentlich lustig über die Dummheit der Inquisitoren, was auch in den Volksbüchern der Frühen Neuzeit ein Echo fand. Andreas Perneder befand in seinem Strafrechtskommentar (Ingolstadt 1551), „weiße Magie“ sei gar nicht strafbar. Diese und andere Indizien ließen erwarten, dass die Hexenverfolgungen, die Anfang des 15. Jahrhunderts in der Schweiz begonnen hatten und die der Hexenhammer zu systematisieren und zu popularisieren suchte, bald zu einem Ende kommen würden. Doch nicht zuletzt weil einflussreiche Intellektuelle wie Martin Luther und Paracelsus von der Realität der Hexerei überzeugt waren, konnte der Hexenhammer mehr als 70 Jahre nach seiner Veröffentlichung eine, wie der Historiker Wolfgang Behringer schreibt, „für viele unerwartete Fernwirkung“ entfalten. Der Schweizer Germanist André Schnyder warnt vor einer Dämonisierung des Buches: Da die großen Verfolgungen erst deutlich später einsetzten und komplexe und situationsspezifische Ursachen hatten, lasse sich eine unmittelbare Verbindung zwischen Kramers Theorie und den Taten der Hexenrichter nur selten nachweisen; beobachten ließen sich allenfalls mittelbare Wechselwirkungen“ (Wikipedia). – Sehr gutes Exemplar. Schlagwörter: Faksimile, Hexenglaube, Hexenprozeß, Hexenverfolgung, Inquisition, Kirchenrecht, Theologie |
50,-- | ![]() |
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| Helfert, Joseph. Die Rechte und Verfassung der Akatholiken in dem Österreichischen Kaiserstaate. Nach den k. k. Verordungen zusammen gestellt. Wien, J. G. Ritter v. Mösle sel. Witwe 1827. 8°. XII, 260 S. Orangefarb. Pappband der Zeit mit goldgepr. Rückenschild, Rückenvergoldung und Deckelfiletten.
ADB XI, 688 ff. ÖBL II, 256. – Erste Ausgabe. – J. Helfert (1791-1847), seit 1820 Professor des römischen und canonischen Rechts in Prag, „gehört zu den wenigen Juristen seiner Zeit in Oesterreich, die wirklich wissenschaftlich waren; er hat die Nächstliegenden Quellen selbst studirt, bei dem Bestreben, brauchbare und rentable Bücher zu liefern, den Schwerpunkt stets auf die k. k. österr. Verordnungen in publico-ecclesiasticis gelegt. Die Censurverhältnisse und sein devoter Charakter verboten eine eigentliche Kritik an bestehenden Einrichtungen und Gesetzen; gleichwol merkt man vielfach, daß er mit ihnen nicht harmonirt und ein sehr gemäßigter Josephiner war. … seine Schriften waren für jenen Zeitraum das Beste und Erschöpfendste, was Oesterreich damals auf diesem Gebiete aufzuweisen hatte“ (v. Schulte in ADB). – Stellenweise etwas braunfleckig, sehr schönes dekorativ gebundenes Exemplar. Schlagwörter: Austriaca, Kirchenrecht, Österreich |
70,-- | ![]() |
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