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Speyer

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1 Speyer – Lehmann, Christoph. Chronica der freyen Reichs-Statt Speyr. Darinn von dreyerley fürnemblich gehandelt, Erstlich vom Ursprung, Uffnemen, Befreyung, Beschaffenheit deß Regiments, Freyheiten, Privilegien …, Zum andern, von Anfang unnd Uffrichtung deß Teutschen Reichs, desselben Regierung …, Zum dritten, von Anfang und Beschreibung der Bischoffen zu Speyr, unnd deß Speyrischen Bisthumbs. 7 Teile in 1 Band. Frankfurt aam Main, N. Hoffmann für J. Rose 1612. Folio (35,5 x 24 cm.). [4] Bl., 1024 S., [49] Bl. mit Titelbl. in Rot u. Schwarz u. 8 wdh. großen Holzschnitt-Druckermarken. Prgt. d. Zt. mit goldgepr. Rückenschild.

ADB XVIII, 136. Dahlmann-Weitz 1556. Graesse IV, 151. VD17 23:231115A. – Erste Ausgabe des Hauptwerks des sächsischen Historikers C. Lehmann (1570-1638). Lehmann war seit 1594 Lehrer an der Gelehrten- und Rathsschule (schola senatoria) in Speyer und wurde 1595 zum Conrector befördert. Seit 1604 war er der erste Stadtschreiber. – Seinen litterarischen Ruf verdankt L. zwei Werken, der „Chronica der Freyen Reichs Stadt Speyr …“ und seiner Sprichwörtersammlung „Florilegium Politicum“. Ganz besonders aber ist es die erstere, zugleich sein frühestes Werk, durch welches er sich nicht nur in Speyer einen Namen begründet hatte, um dessen willen man ihn als den „berühmten L.“, ja den „deutschen Livius“ mit bereitwilligster Hingebung anerkannte, sondern das auch weit über Speyer hinaus (soll doch der Minister Colbert befohlen haben, eine französische Uebersetzung der Chronik anzufertigen) im Gebiete deutscher Städtegeschichte einen bewährten Ruf bis auf den heutigen Tag sich erhalten hat. Bei der Abfassung dieser seiner Chronik beobachtete er gewissenhaft das „nonum prematur in annum“, denn erst nach zehnjähriger Arbeit übergab er das Manuscript vorschriftsmäßig dem Rathe der Reichsstadt zur amtlichen Censur, worauf der Druck, auch äußerlich ein stattliches Opus, in Großfolio zu Frankfurt 1612 in Verlegung Jonas Rosen erschien. Die dreifache Aufgabe, die sich L. setzte und in extenso schon auf dem Titel präcisirte, führt er in sieben Büchern von den ältesten Zeiten bis auf den Regierungsantritt Kaiser Maximilians I. durch. … L. schrieb seine Chronik in deutscher Sprache und zwar ist sein Deutsch für jene Zeit, wo man bereits begonnen hatte, unsere Muttersprache mit allerlei ausländischen Lappen zu verunstalten, von anerkennenswerther Reinheit, seine Darstellung ist durchgängig frisch und nicht selten wird er wahrhaft beredt, bei aller Breite zeigen seine Erzählungen eine ergötzliche Natürlichkeit und sicher ist, daß er an Sprache und Darstellungsgabe seinem Fortseher und Erweiterer Melchior Fuchs, der fast hundert Jahre, sowie seinem Biographen Baur, der 150 Jahre später schrieb, weit voransteht. Einen bedeutenden Werth aber gewinnt sein Werk besonders dadurch, daß er überall die wesentlichen Belegstellen für seine Angaben ausführlich mittheilt und auf solche Weise den Leser in den Stand setzt, die Resultate, die er gewinnt oder gewonnen zu haben glaubt, mit den Quellen selbst zu vergleichen. L. hat, wie er selbst in einem Schreiben an Landgraf Moritz von Hessen sagt (Baur a. a. O., S. 177), vier Bibliotheken benützt und in der That eine Menge von Schriftstellern gelesen, um sich die Zustände und Einrichtungen des Deutschen Reiches in geschichtlichem Zusammenhange klar zu machen. Für die Speyerer Angelegenheiten stand ihm das damals (Vaur, S. 48) bereits von seinem Vorgänger im Stadtschreiberamte, Hermann Schießer trefflich geordnete reichsstädtische Archiv (die gegenwärtige schöne Ordnung dieses Archivs verdankt man dem sehr verdienten, am 18. August 1836 verstorbenen K. Kreisarchivar Peter Bernh. Geyer) zu Gebote, wie für allgemeinere Städteangelegenheiten das seiner Aufsicht anvertraute bereits erwähnte Archiv der Städte rheinischer Bank. Von den Urkunden, welche er benützte und seiner Chronik einverleibte, sind zunächst unstreitig die Kaiserurkunden die wichtigsten; übrigens hat er kaum die Hälfte dieser aus dem Zeitraum, welchen sein Werk behandelt, im Speyerer Archive vorhandenen Urkunden veröffentlicht, wie die Vergleichung mit den Geyer’schen Repertorien ergiebt. Außerdem enthält die Chronik noch einige päpstliche und mehrere bischöfliche Urkunden, sowie eine Menge Rathserlasse, Verträge mit benachbarten Fürsten und Städten, Vergleichshandlungen und, was zu dem Interessantesten des mitgetheilten urkundlichen Materials gehört, die alten Richterordnungen der Reichsstadt. Unter den letzteren hat er übrigens die sogen. Vierrichterordnung nicht nach dem ältesten Original von 1314, sondern in der etwas abgeänderten Redaction von 1328, enthalten im Cod. 6 (Geyer; bei Zeuß, Die freie Reichsstadt Speier, 1843, S. 2. Cod. C.) abdrucken lassen“ (J. Franck in ADB). – Rücken am Fuß mit kl. Fehlstelle, zeitgenöss. Besitzvermerk a. T., nur vereinzelt etwas braunfleckig, sehr gutes Exemplar.

Schlagwörter: Deutsche Landeskunde, Ortsgeschichte, Pfalz, Speyer

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