Strafrecht
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Beschreibung Gesamte Buchaufnahme |
Preis EUR |
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| Strafgesetzbuch für das Preußische Heer. Berlin, Decker 1845. 8°. XVI, 164 S. Halblederband der Zeit mit 2 goldgepr. Rückenschildern.
Erste Ausgabe. – Das Strafgesetzbuch für das Preußische Heer (oft auch als Militär-Strafgesetzbuch bezeichnet) wurde am 3. April 1845 durch eine Allerhöchste Kabinettsorder Friedrich Wilhelms IV. erlassen und am 24. Juni 1845 amtlich publiziert. Das Gesetz regelte spezifische militärische Delikte wie Fahnenflucht, Ungehorsam oder Dienstvergehen und legte die entsprechenden Strafen fest. Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurde es durch das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 abgelöst, welches sich stark an den preußischen Vorbildern orientierte. – Einband etwas berieben, alter Stempel des „Herzogl. Braunschw. Officier Corps“ auf dem Titelblatt, stellenweise etwas braunfleckig, sonst gut erhalten. Schlagwörter: Strafrecht |
160,-- | ![]() |
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| Polizei – Auff Roemischer Keiserlicher Maiestat / vnnd der Stenden des heiligen Reichs außgangne Policey / auch deren halben in vergangnem Einvndfünfftzigisten Jare auffgerichtem Augspurgischen Reichs vnd Wormbsischen Reinischen Kreiß Abscheiden / verrer begriffne versehung / der Stenden vnd oberkeiten in Elsaß / weithere vergleichung vnnd Ordnungen / Anno [et]c. LII beschlossen. Straßburg, Rihel und Wendelin d. Ä. 1552. Folio (31,3 x 20,3 cm.). [19] Bl. Moderner Halbpergamentband mit goldgepr. Rückentitel.
VD16 E 1040. – Sehr seltene und frühe Polizeiordnung. – Mit interessanten kulturgeschichtlichen Artikeln: „Vom zutrincken“ (“… ubels durch Trunckenheit gegen Gott / und der Welt vilfaltiglich gegangen…“), „Von koestlichkeit der Kleidung“, „Erstlich von Hochzeiten“, „Von Kindtauffen / Kindbettschenckin / der abgestorbnen Begrebnüssen und Begengknüssen“, „Von Kirchweihen …“, „Von Königreichen“, „Von Elnmeß / Maß / und Gewicht“, „Von Zerungen bey den Würren“, „Von Tagloenen“, „Von Gefreiten und ungefreiten Handwercken“, „Articul von den Schiff und Fuerleiiten“, „Von Wuecherlichen / und sonst beschwerlichen Conträcten“, „Articul von verkauffen der Früchten im Felde …“, „Von den Wullen Tüchern“, „Von Saffran / Ingber / unnd Gewürtz inn gemein“ (6 S. !), „Von Leichtfertigen Beywonern“ (“… den offentlichen Eebruch / auch andere unzimliche (ausserthalb von Gott auffgesetzte Eestand) beywonunge un dergleichen leichtfertigkeite …“), „Von Bettlern unnd andern Müssiggengern“, „Von Zigeünern / Schalcksnarren / Pfeiffern etc.“, „Von der Pupillen und minderjärigen Voegten und vormündern“, „Von Goldschmiden“, „Von Kantengiessern“ (Zinngiesser, 9 S. !), „Die Leer Knaben belangend“, „Von Ketzleren und anderen Handtwerckern ungebürliche Pacten“, „Von Vogeln“ (über Vogeljagd, Wachteln, Tauben und Enten) und „Vom Schiessen“ (Jagd). – Duchgehend etwas fleckig, sonst sehr gut erhalten und dekorativ gebunden. Schlagwörter: Elsass, Gesetzgebung, Gewürze, Handwerk, Polizei, Polizeiordnung, Strafrecht, Trinkverhalten, Trunksucht, Zigeuner, Zivilrecht |
1.400,-- | ![]() |
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| Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey- Uibertretungen. 2 Teile in 1 Band. Wien, Thomas Edler v. Trattner 1803. 8°. [8] Bl., 326 S., [3] Bll.; 216 S., [2] Bl. mit Wappen-Holzschnitt auf dem Titelblatt und 1 gefalt. Tabelle. Pappband der Zeit mit Rückenschild.
Hellbling S. 336. Slg. Mayer 2720. Seemann 4516. Stubenrauch 1387. – Erste Ausgabe. Der erste Teil stammt hauptsächlich von Haan und Zeiller, der zweite wurde von Sonnenfels redigiert. – „Das auf Anordnung Leopolds II. ausgearbeitete neue Strafgesetz wurde 1796 zuerst in Westgalizien und nach Begutachtung durch verschiedene Länderkommissionen sowie Überprüfung durch die Hofkommission mit Patent vom 3. September 1803 in sämtlichen deutschen Erblanden in Kraft gesetzt“ (Hellbling). – Das Werk galt seinerzeit als legislatorische Meisterleistung. – Einband schwach braunfleckig, nur vereinzelt leicht braunfleckig, sehr gutes Exemplar. Schlagwörter: Austriaca, Gesetzbuch, Österreich, Strafrecht |
140,-- | ![]() |
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| Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey- Uibertretungen. 2 Teile in 1 Band. Graz, Joh(ann) Andreas Kienreich 1804. 8°. [8] Bl., 326 S., [3] Bll.; 216 S., [2] Bl. mit Wappen-Holzschnitt auf dem Titelblatt und 1 gefalt. Tabelle. Pappband der Zeit.
Vgl. Hellbling S. 336. Slg. Mayer 2720. Seemann 4516. Stubenrauch 1387. – Zweite Ausgabe; die erste Ausgabe erschien 1803 bei Trattner in Wien. Der erste Teil stammt hauptsächlich von Haan und Zeiller, der zweite wurde von Sonnenfels redigiert. – „Das auf Anordnung Leopolds II. ausgearbeitete neue Strafgesetz wurde 1796 zuerst in Westgalizien und nach Begutachtung durch verschiedene Länderkommissionen sowie Überprüfung durch die Hofkommission mit Patent vom 3. September 1803 in sämtlichen deutschen Erblanden in Kraft gesetzt“ (Hellbling). – Das Werk galt seinerzeit als legislatorische Meisterleistung. – Einband etwas braunfleckig, vorderes Gelenk angeplatzt, nur vereinzelt leicht braunfleckig, gutes Exemplar. Schlagwörter: Austriaca, Gesetzbuch, Österreich, Strafrecht |
80,-- | ![]() |
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| Allgemeine Polizeyverordnung für die Gräflich-Schönbornischen Unterthanen. Würzburg, Nitribitt 1779. 8°. 114, (10) S. Mod. Halbleder mit blindgepr. Rückentitel.
Einband u. Vorsätze erneuert, Titel u. das letzte Blatt im Rand mit hinterlegten Fraßsspuren, bis ca. S. 18 Ränder auch mit Fraßspuren u. etwas angeschmutzt, sonst gut erhalten. Schlagwörter: Gesetz, Polizei, Strafrecht |
80,-- | ![]() |
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| Vorentwurf zu einem Strafgesetzbuch für das kaiserlich japanische Reich. Übersetzt von Assatoro Okada. Berlin, J. Guttentag 1899. 8°. 53 S. OBr. (Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, hrsg. von der Redaktion der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 14).
Erste Ausgabe, sehr selten. – Erschien als Anhang zu den Mitteilungen der Internationalen kriminalistischen Vereinigung. 8. Band, Heft 2. Berlin, ebda. 1900. – „Das Bedürfnis nach einer Revision des geltenden japanischen Strafgesetzbuches vom 1. Januar 1882 machte sich schon bald nach seinen Inkrafttreten geltend. Als Hauptmängel ergaben sich die Enge Strafrahmen und die Unklarheit vieler Verbrechensdefinitionen, welche zu unerfreulichen Ungleichmässigkeiten und Schwankungen in der Rechtssprechung führte“ (A. Okada). – Umschlag etwas angestaubt, sehr gutes Exemplar. Schlagwörter: Japan, Strafrecht |
120,-- | ![]() |
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| Beaumont, Gustave de et Alexis de Tocqueville. Système pénitentiaire aux Etats-Unis et de son application en France. Séconde Édition, entièrement refondue et augmentée d’une introduction, etc. 2 Bände. Paris, Charles Gosselin 1836. 8°. [2] Bl., 394 S., 1 w. Bl.; [2] Bl., 374 S. mit 5 (3 gefalt.) lithogr. Tafeln. Hldr. d. Zt. mit goldgepr. Rückensch. u. dezenter Rückenvergoldung.
Goldsmith 28184. Sabin 4190. – Zweite überarbeitete Ausgabe des grundlegenden Werks über das amerikanische Strafvollzugssystem, massgeblich auch für die Reform des französischen Gefängsniswesens. Die erste Ausgabe erschien 1833. – Die Tafeln mit Grundrissen und Ansichten von Strafanstalten, darunter auch Sing Sing. – Gelenke berieben und stellenweise angeplatzt, Rücken von Band II mit Brandfleck, durchgehend stockfleckig, sonst gutes Exemplar aus der Bibliothek von Baron James Mayer de Rothschild (1792-1868), Gründer des französischen Zweigs der prominenten Bankiers-Familie mit dessen Exlibris. Schlagwörter: America, Americana, Amerika, Gefängnis, Strafrecht |
350,-- | ![]() |
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| Hauser – Meyer, Julius. Authentische Mittheilungen über Caspar Hauser. Mit Genehmigung der K. Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern zum ersten Male aus den Gerichts- und Administrativ-Acten zusammengestellt und mit Anmerkungen versehen. Ansbach, Seybold 1872. 8°. XII, 611 S. Mod. Hln. mit goldgepr. Rückentitel.
ADB XI, 91. Peitler-Ley 257. – Erste Ausgabe. – Die von Meyer (Sohn eines Lehrers Hausers) verfaßte Schrift tritt der Theorie entgegen, daß Kasper Hauser ein Prinz gewesen sei, sondern hält ihn für einen Betrüger. – St.a.T., stellenweise etwas stockfl. u. gebräunt. Schlagwörter: Badenia, Kaspar Hauser, Kriminalfall, Strafrecht |
90,-- | ![]() |
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