NEUER E-KATALOG: Neueingänge April 2026 – PHOTOGRAPHIE / PHOTOGRAPHY – Fotobücher / Photobooks. Mit einem Anhang von Antiquariat Knöll, Lüneburg. (Print-Katalog, Anfang Mai). – Wir stellen aus: Bücher-Sonntag, Börse für antiquarische Bücher, So. 17. Mai 2026, Haus Hofmannsthal, Reisnerstrasse 37, 1030 Wien – Salon de la Bibliophilie, du jeudi 28 mai au dimanche 31 mai 2026, Saint Sulpice, Paris, https://www.foire-saint-sulpice.fr – Gemeinschaftskatalog zusammen mit Antiquariat Norbert Knöll, Lüneburg: POPKULTUR / POP CULTURE Bücher, Fotografien, Schallplatten und Graphik. (Print-Katalog bitte anfordern) – PHOTOGRAPHIE / PHOTOGRAPHY – wichtige Fotobücher von 1839 bis heute, darunter zahlreiche Widmungsexemplare und Bücher mit Orig.-Photographien (kann unter „Aktuelle Kataloge“ abgerufen werden). – Außerdem finden Sie Beiträge von uns im virtuellen „Schaufenster“ des Verbandes Deutscher Antiquare (VDA) https://schaufenster.antiquare.de/trefferliste.php?ID=22 (oder über „Links“ VDA) – Versandkosten ins Ausland auf Anfrage. – Besuchen Sie uns in unserem neuen Ladengeschäft in der Kaiserstrasse 99 in Karlsruhe (Mo.-Fr. 11-18 Uhr, Sam. 11-16 Uhr) mit einer reichen Auswahl seltener und schöner Bücher aus allen Gebieten, Graphik und Photographien. – Instagram: rarebookskarlsruhe

Hexenverfolgung

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1 Sprenger, Jakob und Heinrich Institoris (Kramer). Der Hexenhammer. Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J. W. R. Schmidt. (Unveraenderter reprografischer Nachdruck der 1. Auflage in 3 Teilen, Berlin, Barsdorf, 1906). 3 Teile in 1 Band. Darmstadt, Wissenschaftl. Buchges, 1980. XLVII, 247 S. Orig.-Leinenband mit goldgepr. Rücken- und Deckeltitel.

Nachdruck der ersten deutschen Ausgabe des „Malleus maleficarum“. – Die erste Ausgabe erschien 1486 in Speyer und bis Ende des 17. Jahrhunderts erschienen 29 Auflagen. – „Kramers Werk fand zunächst offiziell weder kirchliche noch weltliche Anerkennung. Zwar hatte er seinem Buch die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus vorangestellt, doch der Canon episcopi, ein auf unbekannte Vorlage zurückgehendes kirchenrechtliches Dokument, das zur Zeit der Abfassung des Hexenhammers bereits über 500 Jahre alt war und Eingang in die bedeutendsten Sammlungen des Kirchenrechts gefunden hatte, verurteilte vielmehr den Glauben an Hexenflüge in Gefolgschaft heidnischer Göttinnen als Einbildung teuflischen Ursprungs und Häresie. Viele Juristen und Theologen hielten an dieser Überzeugung fest, Humanisten wie Erasmus von Rotterdam und Willibald Pirckheimer machten sich öffentlich lustig über die Dummheit der Inquisitoren, was auch in den Volksbüchern der Frühen Neuzeit ein Echo fand. Andreas Perneder befand in seinem Strafrechtskommentar (Ingolstadt 1551), „weiße Magie“ sei gar nicht strafbar. Diese und andere Indizien ließen erwarten, dass die Hexenverfolgungen, die Anfang des 15. Jahrhunderts in der Schweiz begonnen hatten und die der Hexenhammer zu systematisieren und zu popularisieren suchte, bald zu einem Ende kommen würden. Doch nicht zuletzt weil einflussreiche Intellektuelle wie Martin Luther und Paracelsus von der Realität der Hexerei überzeugt waren, konnte der Hexenhammer mehr als 70 Jahre nach seiner Veröffentlichung eine, wie der Historiker Wolfgang Behringer schreibt, „für viele unerwartete Fernwirkung“ entfalten. Der Schweizer Germanist André Schnyder warnt vor einer Dämonisierung des Buches: Da die großen Verfolgungen erst deutlich später einsetzten und komplexe und situationsspezifische Ursachen hatten, lasse sich eine unmittelbare Verbindung zwischen Kramers Theorie und den Taten der Hexenrichter nur selten nachweisen; beobachten ließen sich allenfalls mittelbare Wechselwirkungen“ (Wikipedia). – Sehr gutes Exemplar.

Schlagwörter: Faksimile, Hexenglaube, Hexenprozeß, Hexenverfolgung, Inquisition, Kirchenrecht, Theologie

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