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Finanzrecht

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Beschreibung
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1 Boley (auch Bolley), Heinrich Ernst Ferdinand. Betrachtungen über verschiedene Rechts-Materien. Stuttgart, Erhard 1800. 8°. XXII, 530 S. Hldr. der Zeit mit goldgepr. Rückenschild und Linienvergoldung.

ADB III, 110 f. VD18 10274634. – Erste und wohl einzige Ausgabe der ersten Veröffentlichung. Die Aufsätze behandeln vorwiegend das württ. Finanz- und Zivilrecht. – H. E. F. Bolley (1770-1847), „einer der bedeutendsten würtembergischen Juristen, … Schon im April … (1794) wurde er von der Amtsversammlung des Oberamts Waiblingen zum Amtsschreiber gewählt. Zugleich ließ er sich auch unter die Zahl der Advocaten aufnehmen und befaßte sich nicht nur mit Führung von Processen, sondern auch mit dem Unterricht angehender Schreiber und Juristen, wodurch er sich bald einen Namen in Würtemberg machte. Als im J. 1815 König Friedrich seinem Lande wieder eine Verfassung geben wollte und Wahlen zur Volksvertretung ausschreiben ließ, wurde B. vom Oberamt Marbach zum Abgeordneten gewählt, in den Verfassungskämpfen der folgenden Jahre einer der hervorragendsten, eifrigsten Vorkämpfer für das alte Recht, für das er, wie in den Debatten, so in officiellen Schriftstücken und Flugschriften eintrat. Besonders hielt er an dem ständischen Ausschuß und der besonderen ständischen Steuerverwaltung mit größter Zähigkeit fest. Es war nicht juristische Engherzigkeit, was ihn zu dieser unbeugsamen Haltung trieb, sondern die Befürchtung, durch Aufgebung des Rechtsbodens fürstlicher Willkür anheimzufallen“ (Karl Klüpfel in ADB). – Zeitgenöss. Besitzvermerk auf dem Vorsatz, sehr gutes sauberes Exemplar.

Schlagwörter: Baden-Württemberg, Finanzrecht, Württembergica, Zivilrecht

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