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NEUER E-KATALOG: Neueingänge Juni 2024 – PHOTOGRAPHIE / PHOTOGRAPHY – wichtige Fotobücher von 1839 bis heute, darunter zahlreiche Widmungsexemplare und Bücher mit Orig.-Photographien (kann unter „Aktuelle Kataloge“ abgerufen werden). Printexemplar (304 S. mit zahlreichen farb. Abb.) mit einem Vorwort von Manfred Heiting und einem Literaturverzeichnis ist zum Preis von 30,— € erhältlich. – Außerdem finden Sie Beiträge von uns im virtuellen „Schaufenster“ des Verbandes Deutscher Antiquare (VDA) https://schaufenster.antiquare.de/trefferliste.php?ID=22 (oder über „Links“ VDA) – Versandkosten ins Ausland auf Anfrage. – Besuchen Sie uns in unserem neuen Ladengeschäft in der Kaiserstrasse 99 in Karlruhe (Mo.-Fr. 11-18 h., Sam. 11-16 h) mit einer reichen Auswahl seltener und schöner Bücher aus allen Gebieten, Graphik und Photographien.

Flugschrift

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Beschreibung
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1 Luther, Martin. Unterricht auff etlich artickel dye im vo(n) seynen abgunnern auff gelegt und tzu gemessen werden. O. Dr. u. O. (Leipzig, Melchior Lotter d. Ä.) 1519. 8°. [4] Bl. Moderner Papierumschlag.

Benzing 295. VD 16: L 6838. – Einer von drei Drucken der ersten Ausgabe; erschien im selben Jahr mit leicht abweichendem Titel auch bei Wolfgang Stöckel und Martin Landsberg in Leipzig. – „1518 wurde der päpstliche Kammerherr Karl von Miltitz als Nuntius nach Sachsen gesandt, um ein Stillhalteabkommen mit Luther auszuhandeln und Kurfürst Friedrich den Weisen, dem Miltitz als Ehrengabe Leos X. die Goldene Tugendrose überreichte, davon abzubringen, Luther weiterhin zu schützen. Im Januar 1519 hatte Miltitz mit Luther eine Unterredung in Altenburg, bei der dieser ihm weitreichende Zusagen machte, die er u. a. mit seiner Schrift Unterricht auf etliche Artikel vom Februar 1519 einlöste. In der Schrift, die nur aus wenigen Blättern besteht und die er in Briefen an Freunde als seine „Apologie“ bezeichnete, will Luther „schädlichen Zungen begegnen“, durch welche er dem einfältigen Volk in gewissen Artikeln fälschlich verdächtig gemacht worden sei, nämlich in betreff der Artikel „von der lieben Heiligen Fürbitt, vom Fegfeuer, von dem Ablass, von den Geboten der heiligen Kirche, von den guten Werken, von der römischen Kirche“. Luther bekennt sich hier noch zur katholischen Lehre. So billigt er die Anrufung der Heiligen, ja er hält es sogar für eine Tatsache, dass Gott an ihren Leichnamen und Gräbern Wunder bewirkt. Am Fegefeuer hält er ebenfalls fest und daran, dass man den Seelen im Fegefeuer mit Gebet und Almosen helfen kann. Allerdings lasse sich nicht mit dem Ablass in Gottes Gericht eingreifen. Den Ablass lässt Luther als eine Entledigung der für die Sünde auferlegten Genugtuung gelten, setzt ihn aber auch jetzt weit unter die von Gott gebotenen guten Werke. Man dürfe aber nicht auf die guten Werke als Verdienst bauen, sondern allein auf Gottes Gnade. Kirchliche Vorschriften, wie das Fastengebot, stehen zum Gebot Gottes und den ewigen Sittengesetzen wie Stroh zu Gold und Luther erhofft sich von einem Konzil die Abmilderung der kirchlichen Vorschriften. Die römische Kirche, in welcher Petrus und Paulus und Tausende von Märtyrern ihr Blut vergossen haben, sei von Gott vor allen andern geehrt und trotz ihrer gegenwärtigen Mängel solle man sich nicht von ihr abwenden. Wie weit aber die päpstliche Gewalt reiche, solle man die Gelehrten ausfechten lassen, denn für der Seelen Seligkeit habe die päpstliche Gewalt keine Bedeutung, da Christus seine Kirche nicht auf äußere Gewalt oder irgendwelche zeitliche Dinge, sondern auf Liebe, Demut und Einigkeit gegründet habe“ (J. Köstlin, Luther, sein Leben und seine Schriften III, 243 f.). – Besitzvermerk aus dem 19. Jahrhundert auf dem Titel „Joh(ann) Heinr(ich) Wohlers Hamburg 1840“ (vermutlich der Hamburger Missionar J. F. H. Wohlers 1811-1885), durchgehend mit kl. Wurmspuren und etwas fleckig, sonst gut erhalten.

Schlagwörter: Flugschrift, Kirchengeschichte, Reformation, Theologie, Theology

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1 Warhaffter kurtzer bericht, wie, wann vnd durch wen das H. Römische Reich, Teutscher Nation, in jetzigen Zustand vnd gefahrliches Mißtrawen zwischen desselben Ständen gebracht worden. A. P. A. O. O. u. Dr. 1615. 8°. [1] Bl., 44 S. Moderner Papierumschlag.

VD17 23:280458C. – Sehr seltene Flugschrift über die politischen Zustände vor dem Dreissigjährigen Krieg. Mit dem Zitat auf dem Titelblatt „Cui licentia iniquitatis eripitur, utiliter vincitur. Augustinus“. Es ist auch ein zweiter Druck der Flugschrift bekannt, hier endet das Zitat mit „… vincitur. Aug.“ (VD17 14:002333Z). – Durchgehend etwas gebräunt, gutes Exemplar.

Schlagwörter: Dreissigjähriger Krieg, Flugschrift

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