Code Napoléon
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Code Napoléon – (Brauer, Johann Friedrich, Übersetzung). Code Napoléon mit Zusäzen und Handelgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden. Karlsruhe, C. F. Müller 1809. 8°. XXXIX, 763 S. Halblederband.
Kaspers S.152. Lautenschlager 12706. Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons 1.1, Nr. 307. – „Bleibende Bedeutung unter den Rechtsreformen des frühen 19. Jahrhunderts erlangte die Einführung des Code Napoleon. Seit 1808 geplant, wurde er nach mancherlei Verzögerung „als bürgerliches Gesetzbuch oder Landrecht unseres Großherzogthums“ am 1.1.1810 eingeführt. Das Gesetzwerk integrierte sich schnell in das badische Rechtsleben und blieb bis 1896 als Zivilgesetzbuch gültig. Geheimrat Johann Friedrich Brauer übersetzte den französischen Kodex und paßte seinen Inhalt der badischen Sozialverfassung an“ (M.Hörrmann in: Baden und Württ. im Zeitalter Napoleons 1.1, S.179). – Rücken alt erneuert, Deckel berieben, stellenweise etwas gebräunt und braunfleckig, gutes Exemplar. Schlagwörter: Code Napoléon, Gesetzbuch, Handelsrecht, Zivilrecht |
280,-- | ![]() |
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